Die Bestimmung der Sichtweite in Strassentunnels erfolgt durch die photometrische Messung des Extinktionskoeffizienten K. Dieser steht gemäss Koschmieder mit der Normalsichtweite LV in folgender Beziehung:
$L_{V} = \frac{3.9}{K}$
Es gibt Geräte, welche den Lichtverlust über eine gewisse Distanz (3–5 m) durch Messung der Lichtintensitäten I0 (vor der Messstrecke) und I (nach Durchqueren der Messstrecke) bestimmen. In der Praxis stellen solche Durchlichtmessgeräte hohe Anforderungen an die Präzision der Installation und an die Wartung.
Abb. 40: Sichttrübungsmessgerät in der Fahrzone (Gerät 1, in-situ), ausserhalb der Fahrzone (Gerät 1, extraktiv) und Rauchdetektionsgerät in der Tunneldecke (Gerät 2).
Eine in der Praxis wesentlich anspruchslosere Methode ist die Messung des Streulichts anstelle des Durchlichts. Dabei wird nicht die Abschwächung über eine gewisse Distanz bestimmt, sondern die Intensität des von den beleuchteten Staubpartikeln seitlich abgelenkten Lichts. Hier entfällt die Forderung nach einer langen Messstrecke, und die Messung kann deshalb innerhalb des Geräts stattfinden. Die Luft wird aus dem Tunnel angesaugt und dem Gerät zugeführt, wodurch alle Nachteile der Montage im Tunnelraum wegfallen. Das Photometer findet seinen Platz an einem leicht zugänglichen Ort ausserhalb der Fahrzone, wenn nötig bis zu 500 m von der Ansaugstelle entfernt.
Ein weiterer positiver Punkt dieser Methode ist die Möglichkeit, die Luft vor der Messzelle aufzuheizen und damit den Einfluss von Nebel und Feuchtigkeit zu eliminieren. Ausserdem erlaubt der Einsatz eines Messstellenumschalters, mehrere Messpunkte an ein Sichtweitemessgerät anzuschliessen.