Messeinheit des Schwärzungsgrades gemäss DIN 51402 (Teil 1).
Der Russgehalt von Rauchgas wird bei Einzelmessung durch quantitative Abscheidung auf einem Filter aus Quarzfasermaterial und Messung der Reflexionszahl bestimmt. Durch Umrechnung gemäss VDI 2066, Blatt 8, erhält man die Russzahl.
Die deutsche Bundes-Immissionsschutzverordnung schreibt vor, dass leichtölgefeuerte Anlagen im Leistungsbereich von 5 bis 25 MW mit einer kontinuierlichen Messeinrichtung ausgerüstet sein müssen. Diese soll die Einhaltung der Russzahl 1 mit ausreichender Sicherheit erkennen lassen. Dafür wird allgemein die Streulichtmessung angewandt (Streulicht), sei es direkt im Kamin oder extraktiv, mit Probenahme. Das letztere Verfahren schützt das Photometer vor der Wärme und der Korrosion durch das Rauchgas. Staubmessung, Rauchgasmessung